Kostenübernahme

Logopädische Therapien sind in Deutschland Teil der medizinischen Grundversorgung. 

Gesetzlich Versicherte, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, müssen 10% der Behandlungskosten und 10,- € je Verordnung selber bezahlen. Diese Kosten entfallen, wenn sie durch ihre Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreit wurden.

Privatversicherte bekommen die Therapie je nach Versicherungsstatus teilweise oder ganz von ihrer Kasse bezahlt.